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§ 19 (VSG) Bildungszyklen

  • Die Volksschule besteht aus drei Zyklen und gliedert sich in die Primarstufe und die Sekundarstufe I.
  • Die Primarstufe dauert acht Jahre und setzt sich aus dem Kindergarten und der Primarschule zusammen. Die Zyklen umfassen:
  1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten sowie erste und zweite Klasse der Primarschule
  2. Zyklus: dritte bis sechste Klasse der Primarschule
  • Die Sekundarstufe I schliesst an die Primarstufe an. Sie dauert in der Regel drei Jahre und bildet den dritten Zyklus. Der Regierungsrat kann die Sekundarstufe I durch Verordnung in höchstens drei verschiedene Anforderungsniveaus unterteilen.
  • Die Zeit für das Durchlaufen der Schulstufen ist im Einzelfall von der individuellen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers abhängig.

§ 24 (VSG) Angebot Primarstufe

  • Der Kindergarten unterstützt und fördert die individuelle Entwicklung der Kinder und schafft die Grundlagen für ein zielgerichtetes und gesteuertes Lernen an der Primarschule.
  • Die Primarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern die Grundlagen der elementaren Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Informatische Bildung. Sie ist auf eine ausgewogene Bildung der menschlichen Fähigkeiten bedacht und bereitet auf den Besuch der Sekundarstufe I vor.

§ 45 (VSG) Eintritt und Austritt

  • Die Schüler und Schülerinnen treten mit dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kindergarten bzw. in den ersten Zyklus ein. Stichtag ist der 31. Juli.
  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.
  • Das Departement kann auf begründetes Gesuch hin bewilligen, dass ein überdurchschnittlich begabter Schüler oder eine überdurchschnittlich begabte Schülerin die Schulpflicht beschleunigt absolvieren bzw. die Schulpflicht ausserhalb der Volksschule erfüllen kann.

Im Schuljahr 2024/25 treten Kinder, die in der Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020 geboren sind, in den 2-jährigen Kindergarten ein.

Veranstaltungen

Datum Name Lokalität

Volksschulamt Solothurn (VSA)

Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule. Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministra…

Das Volksschulamt ist die kantonale Aufsichtsbehörde für die gesamte Volksschule.

Ihm obliegt die Bearbeitung der pädagogischen, didaktischen, organisatorischen und personaladministrativen Belange der Volksschule im Hinblick auf eine optimale Unterstützung, Koordination und Weiterentwicklung der Volksschulangebote.

https://so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/volksschulamt/

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